Beurkundungs- und Registerrecht
Vertretung von Urkundsparteien und Notaren oder deren Rechtsnachfolgern im Zusammenhang mit allen Vorschriften des aargauischen oder eidgenössischen Beurkundungsrechts, wie bspw. Einhaltung von Formvorschriften und Berufspflichten (Sorgfalts-, Wahrheits-, Belehrungs-, Ausstands- und Geheimhaltungspflicht, etc.), Rechnungsstellung, Erteilung und Entzug der Beurkundungsbefugnis.
Rechtswahrung gegenüber Grundbuch- und Handelsregisterämtern im Zusammenhang mit der Eintragung von Geschäften (inkl. Rechnungsstellung dafür).